Im Gegensatz zu Solarwänden bleibt der Zwischenraum zwischen den transparenten Lichtbauelementen und der Massivwand stets hinterlüftet. Die Lichtbauelemente dienen als architektonisch attraktive und gegen die Witterung schützende Gebäudehülle.
Der Planer kann unter einer Vielzahl von Gestaltungsmitteln wählen:
Der Abstand zwischen Massivwand/Dämmung und Lichtbauelementen beträgt mind. 70 mm in Anlehnung an die Bestimmungen der DIN EN 1350-1
Die transparente Anmutung der Ecke bleibt durch das transparente Deckprofil an der Außenseite der Ecke erhalten.
Die mehrteiligen Travers- und H-Profile strukturieren die Fassade horizontal und vertikal.
Hinterlüftete Fassaden werden im Bereich von Fenster- oder Türöffnungen flexibel mit Kantteilen eingefasst.
Verglasungspaneel für sprossenlose Dach- und Wandlichtbänder an Industrie-, Gewerbe- und Sportgebäuden, als hinterlüftete Fassaden in allen transparenten und opaken Buntfarben
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